- Eine betriebsintere Mediation kann schnell in Gang gesetzt werden und schnell zu einem Ergebnis führen. Demgegenüber kann in Großstätten von der Klageerhebung bis zur Gütever- handlung ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten vergehen.
- Mediation bietet absolute Vertraulichkeit. Die Öffentlichkeit des Arbeitsgerichtsverfahrens ist in bestimmten Verfahren ein nicht zu unterschätzender Nachteil.
- Bei einer Mediation können alle Beteiligten des Konfliktes aus dem Betrieb mit einbezogen werden. Auf diese Weise können Vorgesetzte/ Arbeitgeber frühzeitig Einblicke in gestörte Kooperationen erhalten.
Im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung wird der Fokus immer nur auf Einzelne gelenkt. Auf diese Weise werden Konflikte nur isoliert betrachtet. Auch sind gerichtliche Verfahren immer nur auf die Vergangenheit gerichtet, nicht auf Lösungen für die Zukunft.
- Mediation bietet eine Konfliktadäquanz der Lösungen. So können praxisnahe und auf die Parteien abgestimmte Lösungen für die Zukunft gefunden werden.
Eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht orientiert sich ausschließlich an Ansprüchen des Klägers. In dieser Verhandlung stützen sich alle Beteiligten auf Rechtsnormen. Die eigentliche Ursache des Konfliktes wird häufig auf diese Weise nicht aufgedeckt. Die eigentlichen Interessen der Parteien werden nicht herausgearbeitet. Aufgrund der Komplexität und Unübersichtlichkeit des Arbeitesrechts, insbesondere aufgrund der sehr stark richterrechtlich ausgerichteten Auslegung, birgt der Ausgang des Rechtsstreits für alle Beteiligten große Unsicherheiten.
- Im Mediationsverfahren herrscht kein Formzwang. Auf diese Weise erhalten die Beteiligten schnell und informell die Möglichkeit ihre Anliegen zu äußern.
Im gerichtlichen Verfahren herrscht der dort übliche Formzwang.
- Mediationsverfahren werden von professionell ausgebildeten Mediatoren geleitet, die auf dem Gebiet der Verhandlungsführung und dem Einsatz von gewaltfreien kommunikativen Techniken Erfahrungen haben. Unterstützend findet das Verfahren auf neutralem Gebiet und in angenehmer Atmosphäre statt.
Beim gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht werden die oben genannten Techniken meistens nicht angewendet. Der Gerichtstermin wird im nüchtern ausgestatteten Gerichtssaal geführt.
- Bei einer Mediation wird den Beteiligten die Zeit eingeräumt, die sie für die Lösung iher Probleme benötigen.
Die gerichtiche Güteverhandlung findet unter Zeitdruck statt. Zumeist werden mehrere Verfahren in einem Gütetermin terminiert.
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