Nach dem Tode des Erblassers:
- die durch den Erblasser nicht geregelte Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsrechte
- Vor- und Nacherbfolge
- Mediation im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung
- Spezialprobleme bei Gesellschafterstellung oder Unternehmereigenschaft des Verstorbenen
Vor dem Tode des Erblassers als sog. vorsorgende Nachlassgestaltung:
- Beseitigung von "Testierbeschränkungen"
- Informationen über den künftigen Pflichtteil
- Vereinbarung von Gegenleistungen, die der testamentarisch Bedachte lebzeitig an den Erblasser erbringt
- Unternehmensnachfolge
- konsensuelle, d.h. im Willen aller liegende Nachlassgestaltung
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